Notfall-Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit wenig Einkommen und Alleinerziehende. Mit dem Notfall-Kinderzuschlag regelt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von April bis September den Zugang zum Kinderzuschlag neu.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) steht Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind zu, zusätzlich zum Kindergeld. Ob ein Einkommen klein ist beziehungsweise für die Familie ausreicht, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel: Wie viele Eltern und Kinder leben in der Familie, wie alt sind die Kinder, wie hoch sind die Wohnkosten?

Erklärfilm: Kinderzuschlag mit Anpassungen an die Corona-Zeit

Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit zwei Kindern und Wohnkosten von 700 Euro ein Familieneinkommen von circa 1600 bis circa 3300 Euro gemeinsames Bruttoeinkommen (ungefähr 1300 bis 2400 Euro Nettoeinkommen). Bei höheren Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht. Liegt das Familieneinkommen in diesem Bereich, besteht sehr wahrscheinlich ein Anspruch auf Kinderzuschlag.

Berechnungsgrundlage war bislang das durchschnittliche Einkommen der vergangenen sechs Monate.

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