Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden, mit Überbrückungshilfen in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro. Betroffene in- und ausländische Studierende können ab 16.06.20, 12:00 Uhr einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 500€ auf dem Konto liegen. Je nach Bedürftigkeit können zwischen 100€ und 500€ pro Monat als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt werden.

Die Vergabe der Zuschüsse übernehmen die zuständigen Studenten- und Studierendenwerke, die die Mittel anteilig je nach Größe zugewiesen bekommen haben. Der Antrag kann nur jeweils einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Ggfs. ist eine erneute Antragstellung für einen weiteren Monat zulässig.

  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online auf dieser Seite.
  • Studierende der TUM finden weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen beim zuständigen Studentenwerk München.