Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
Die Vergabe der Zuschüsse übernehmen die zuständigen Studenten- und Studierendenwerke, die die Mittel anteilig je nach Größe zugewiesen bekommen haben. Der Antrag kann nur jeweils einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Ggfs. ist eine erneute Antragstellung für einen weiteren Monat zulässig.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online auf dieser Seite.
- Studierende der TUM finden weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen beim zuständigen Studentenwerk München.