Eingeschränkter Regelbetrieb in der Kinderbetreuung ab 01. Juli 2020

Zum dem 1. Juli 2020 erfolgt im Bereich der Kindertagesbetreuung der Übergang von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Die wegen der Corona-Situation bestehenden Betretungsverbote werden über den 30. Juni 2020 hinaus nicht verlängert.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie:

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Schulkinder können ihre Kindertageseinrichtung ab dem 1. Juli 2020 wieder besuchen, unabhängig davon, ob an dem betreffenden Tag Unterricht vor Ort in ihrer Schule stattfindet.

Mehr Informationen:

Sofern es die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens erlaubt, sollen ab 8. September 2020 wieder alle bayerischen Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht unterrichtet werden.