Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie:
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Schulkinder können ihre Kindertageseinrichtung ab dem 1. Juli 2020 wieder besuchen, unabhängig davon, ob an dem betreffenden Tag Unterricht vor Ort in ihrer Schule stattfindet.
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Sofern es die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens erlaubt, sollen ab 8. September 2020 wieder alle bayerischen Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht unterrichtet werden.