Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Der Kreis der zur Norbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 zum 23. März 2020 ausgeweitet. Im Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Betroffene genauere Auskunft.
Wichtige Informationen rund um Coronavirus und den Betreuungsverbot entnehmen Sie bitte den Seiten der zuständigen Ministerien:
Infos des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Infos des Bayerischen Staatsminsiteriums für Unterricht und Kultus
Infos des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege