Anlaufstellen

Die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den Anlaufstellen und Vertrauenspersonen innerhalb und außerhalb der TUM ist ein wichtiger Teil der individuellen Lösungsfindung und Ansatz für strukturelle Entwicklungen.

Als erste Anlaufstelle für Beobachtende oder Betroffene jeglichen Geschlechts von sexueller Belästigung / sexualisierter Gewalt können Sie sich an die TUM-internen Ansprechpersonen wenden oder den Frauennotruf kontaktieren. Zudem können sich Männer an das Hilfetelefon Gewalt an Männern wenden. Studierende und an der TUM eingeschriebene Promovierende berät auch das Studentenwerk München in ihrem breiten Beratungsnetzwerk.

In Fragen bezüglich der Antidiskriminierung sowie Frauen- und Karriereförderung wenden Sie sich bitte an das Gender Equality Office.  

Bei Diskriminierungserfahrungen steht Ihnen zudem das TUM Compliance Office zur Seite. Sie erreichen es unter +49 89 289 28070 oder compliance(at)tum.de.

Gesetzliche Grundlage: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Juristische Beratung in einem Diskriminierungsfall oder bei sexueller Belästigung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Für Fragen bezüglich der Gleichbehandlung der Geschlechter stehen die Frauenbeauftragte für das wissenschaftliche Personal sowie die Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftsstützende Personal zur Verfügung. 

In Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Studium steht der TUM Familienservice als Anlaufstelle für alle TUM-Angehörigen zur Verfügung. Zum Thema Studieren mit Kind berät zudem das Studentenwerk München.

In Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz wenden Sie sich bitte an TUMgesund. , dem betrieblichen Gesundheitsmanagment an der TUM. Bei gesundheitlichen Einschränkungen steht ihnen der Betriebsärztlicher Dienst sowie der Betriebspsychologische Dienst  zur Verfügung. Studierende und an der TUM eingeschriebene Promovierende berät auch das Studentenwerk München oder das studentische Gesundheitsmanagment TUM4health in ihrem breiten Beratungsnetzwerk.

In Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und wissenschaftlichem Fehlverhalten stehen Ihnen aus und für den Wissenschaftsbereich die Ombudspersonen der TUM / TUM Compliance Office zur Verfügung.

In Angelegenheiten der Interessensvertretung wenden sich Beschäftigte der TUM bitte an die Personalvertretungen an der TUM.
Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG).

In personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung der TUM.
 

Bei Schwerbehinderung oder chronischer Krankheit wenden Sie sich bitte an die Schwerbehindertenvertretung der TUM.

Wenden Sie sich bei allen Fragen dazu an Aljona MerkStabsstelle Diversity & Equal Opportunities.

Außerhalb der TUM: